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Händlersuche

Die Mitnahme von ABS-Lawinenrucksäcken in Flugzeugen ist grundsätzlich erlaubt. Dies ist in dem Handbuch der IATA (International Air Transport Association) geregelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch den ABS-Airbag 14 Tage vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft anzumelden oder gleich in Ihr Ticket eintragen zu lassen.

Laden Sie sich unbedingt den Auszug aus dem IATA Handbuch und das Datenblatt herunter um diese am Schalter vorweisen zu können. Wir empfehlen Ihnen auch dringend den Auszug aus dem IATA Handbuch zusammen mit Ihrem Rucksack, Ihrer Patrone und Auslösegriff ins Check-In Gepäck zu legen.

Es ist sehr wichtig, dass die Patrone und der Auslösegriff zusammen mit dem ABS-Rucksack im Check-In Gepäck aufgegeben werden. Damit der Zusammenhang zwischen Patrone und Rucksack für das Flughafenpersonal klar ersichtlich ist.
Werden Patrone und Auslösegriff gesondert vom ABS-Rucksack transportiert besteht die Gefahr, dass Patrone und Griff entfernt werden!

Lufthansa-Regularien zu ABS Transport
Datenblatt (download)
IATA Tabelle 2008 deutsch (download PDF)
IATA Table 2008 englisch (download pdf)
IATA Tabelle Uebersetzung russisch

 
Auszug aus der IATA Tabelle

Mit der Genehmigung durch die Luftverkehrsgesellschaft darf ein Lawinen Rettungs Rucksack transportiert werden, vorausgesetzt dass der eingebaute pyrotechnische Auslösemechanismus nicht mehr als 200 mg Nettogewicht von Explosivstoff der Unterklasse 1.4S und das Rettungsgerät nicht mehr als 250 ml verdichtetes Gas der Unterklasse 2.2 enthält. Der Rucksack muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist. Der Airbag innerhalb des Rucksackes muss mit einem Druckentlastungs Ventil ausgerüstet sein.

18.02.10 ABS
Lawinenabgang mit ABS-Airbag am 2.2.2010 überlebt,
18.02.10 ABS
Lawinenunfall Kitzbühler Alpen am 6.2.2010


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