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Die Mitnahme von ABS-Lawinenrucksäcken in Flugzeugen ist grundsätzlich erlaubt. Dies ist in dem Handbuch der IATA (International Air Transport Association) geregelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch den ABS-Airbag 14 Tage vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft anzumelden oder gleich in Ihr Ticket eintragen zu lassen.
Laden Sie sich unbedingt den Auszug aus dem IATA Handbuch und das Datenblatt herunter um diese am Schalter vorweisen zu können. Wir empfehlen Ihnen auch dringend den Auszug aus dem IATA Handbuch zusammen mit Ihrem Rucksack, Ihrer Patrone und Auslösegriff ins Check-In Gepäck zu legen.
Es ist sehr wichtig, dass die Patrone und der Auslösegriff zusammen mit dem ABS-Rucksack im Check-In Gepäck aufgegeben werden. Damit der Zusammenhang zwischen Patrone und Rucksack für das Flughafenpersonal klar ersichtlich ist.
Werden Patrone und Auslösegriff gesondert vom ABS-Rucksack transportiert besteht die Gefahr, dass Patrone und Griff entfernt werden!
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