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Verkaufs- und Lieferbedingungen für die ABS – Lawinenairbag-Systeme und -rucksäcke
1.
Der Einsatzbereich und der Umgang mit unseren Produkten ("ABS" genannt) ergibt sich aus dem Prospekt und die jedem Gerät beiliegenden Produktinformationen und Gebrauchsvorschriften. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Weiterverkauf der Verbraucher darauf hinzuweisen ist, dass unser Produkt den Lawinen- oder Schneebrettabgang nicht verhindert und die Risiken eines Abgangs durch den Einsatz nicht verändert werden. Dadurch besteht auch mit einem ABS Lawinenairbag in jeder Lawine Lebensgefahr.
2.
ABS-Geräte dürfen nur in ABS-Rucksackmodellen zum Einsatz gebracht werden. Die Autorisation ist durch das ABS-Logo auf der Tragemöglichkeit nachgewiesen.
3.
Jeder, der ein ABS in Gebrauch nimmt, ist zur Einhaltung der Gebrauchsvorschriften verpflichtet. Wird ein ABS weitergegeben, so ist der Empfänger auf die Beachtung dieser Gebrauchsvorschriften zu verpflichten. Wird eine ABS entgegen der Gebrauchsanweisungen gelagert, getragen oder vorbereitet oder eingesetzt, dann erlischt unsere Haftung, soweit gesetzlich zulässig, vollständig. Jedenfalls erlischt diese gegenüber dem Weiterverkäufer, wenn er den Endverbraucher auf diese Regelung nicht ausdrücklich hinweist.
4.
Für die Beschaffenheit, der für das ABS verwendeten Materialien und für die Art der Verarbeitung wurden Richtwerte aus vergleichbaren Anforderungsbereichen zugrunde gelegt. Diese Werte bilden das Anforderungsprofil der von der TÜV Produktservice GmbH vorgenommenen Material- und Funktionsprüfung im Rahmen der GS-Zeichen-Prüfung (Geprüfte Sicherheit) und nach den PSA Richtlinien 89/686 EWG. Gerade in Lawinen können Kräfte und Umstände auftreten, die diese Werte übersteigen. Wir weisen deshalb ausdrücklich daraufhin, dass das ABS in seiner Gesamtheit und in Einzelbereichen (Ballonmaterial, Befestigungsmaterial, Rucksack, Bags etc.) nicht allen möglichen, in Verbindung mit Lawinen auftretenden Belastungen, standhalten kann.
5.
Die Hersteller des ABS haften für Material ausschließlich im Rahmen der Werte der Material- und Funktionsprüfung des TÜV Produktservice GmbH. Diese Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf unbeschädigte, funktionstüchtige, nicht veränderte und gemäß den Gebrauchsvorschriften angewendete ABS-Geräte, ABS-Gaspatronen und Zubehör. In allen Fällen einer begründeten Reklamation oder Mängelrüge ist uns Gelegenheit zu geben, die von uns gelieferte Ware kostenlos zu ersetzen. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers - insbesondere Schadensersatz irgendwelcher Art – sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Reklamationen oder Mängelrügen müssen unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen – nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Diese Verpflichtungen enden jedenfalls mit Ablauf von 5 Jahren nach Verkauf, da bei langen Lager- und Lebenszeiten die Funktionstauglichkeit aufgrund von Materialermüdungen eingeschränkt sein kann. Es besteht die Möglichkeit, die ABS-Geräte durch den Hersteller gegen eine Gebühr überprüfen und ggf. Teile erneuern zu lassen, so dass dann die Funktionstauglichkeit wieder gewährleistet ist. Der Vertreiber verpflichtet sich, dies ausdrücklich in seinen Verkaufsunterlagen und ggf. AGB's aufzunehmen.
6.
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Verkauf, Lieferung, Abpackungen und Leistung erfolgen ausschließlich zu unseren Bedingungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingung des Bestellers bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schriftlicher Anerkenntnis gelten sollen. Unsere Bedingungen gelten mit der Bestellung als anerkannt und entgegenstehende Bedingungen als fallen gelassen, wenn nicht binnen drei Tagen ein schriftlicher, die nicht anzuerkennende Bedingung nach Art oder Umfang genau bezeichnender Widerspruch bei uns eingeht. Lieferverträge, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit unseren Bestellern getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Aus offensichtlichen Irrtümern etwaigen Abweichungen im Katalog und Abbildungen, Schreib- und Rechenfehlern kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns herleiten.
7.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels) bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Besteller ist verpflichtet, uns im Falle einer Pfändung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren oder der uns abgetretenen Forderungen gegen seine Abnehmer sofort zu benachrichtigen und die Kosten eines evtl. Interventionsprozesses vorzuschießen; er hat diese Kosten endgültig zu tragen wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet.
8.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung alsbald durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, welche dem mit der unwirksamen oder undurchführbare Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
9.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
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